Enerpac Weltweite Garantie

Die Produktgarantie der Firma Enerpac umfaßt Material- beziehungsweise Verarbeitungsfehler, die bei einer Nutzung unter Normalbedingungen auftreten, sofern sich die fraglichen Geräte noch im Besitz des ursprünglichen Käufers befinden. Hierbei gelten die weiter unten genannten Ausschlußbedingungen und Grenzen. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind normale Abnutzungserscheinungen, Überlastung, Modifikationen (Umbau) - einschließlich aller Reparaturen, die nicht von der Firma ENERPAC selbst beziehungsweise vom autorisierten Servicepersonal durchgeführt wurden - die Verwendung ungeeigneter Flüssigkeiten, die zweckentfremdete Verwendung des Geräts beziehungsweise die widerrechtliche Nutzung entgegen den Gebrauchsanweisungen.
DIESE GARANTIE BEZIEHT SICH LEDIGLICH AUF NEUE PRODUKTE, DIE VON VERTRAGSHÄNDLERN DER FIRMA ENERPAC, HERSTELLERN DER ORIGINALGERATE ODER ANDEREN OFFIZIELLEN VERTRIEBSSTÄTTEN VERKAUFT WURDEN. DIESE GARANTIEBEDINGUNGEN KÖNNEN IN KEINER WEISE VON VERTRETERN, MITARBEITERN ODER ANDEREN MIT DER FIRMA ENERPAC VERBUNDENEN PERSONEN GEÄNDERT ODER MODIFIZIERT WERDEN.
Die Garantie für die elektronischen Produkte und Komponenten umfaßt Defekte aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf auftreten.
| Ausgeschlossen von dieser Garantie sind jedoch die folgenden Teile, die mit den ENERPAC Produkten mitgeliefert werden: |
- Komponenten, die nicht von ENERPAC selbst gefertigt werden, wie beispielsweise Luftmotoren, Elektromotoren, Vergasermotoren sowie Dieselmotoren. Diese Komponenten sind lediglich durch die Garantie geschützt, die der eigene Hersteller bietet.
- Verbrauchszubehör, einschließlich der Schneidmesser, Mutternspaltmeißel, Stanzen und Prägestempel.
- Ketten.
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Sollte ein Produkt nach Meinung des Kunden defekt sein, muß es entweder bei der nächsten Vertragswerkstätte der Firma ENERPAC abgeliefert oder frachtfrei dorthin gesendet werden. Dabei sollte sich der Kunde mit der Firma ENERPAC in Verbindung setzen, um zu erfahren, wo sich in der Nähe eine solche Vertragswerkstätte befindet. Produkte, die die hier beschriebenen Garantiebedingungen erfüllen, werden auf Kosten der Firma ENERPAC kostenlos instandgesetzt oder nach unserem Ermessen kostenlos umgetauscht und auf dem Landwege frachtfrei retourniert.
DIE GENANNTE GARANTIE GILT EXKLUSIV UND UNTER AUSSCHLUß ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND IMPLIZITEN GARANTIEN, EINSCHLIEßLICH ABER NICHT AUSSCHLIEßLICH DER IMPLIZITEN GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR GEWISSE ANWENDUNGSZWECKE.
Im Falle eines defekten Teils / defekter Teile beschränkt sich die Garantie der Firma ENERPAC auf die Instandsetzung, den Umtausch beziehungsweise die Erstattung des Kaufbetrags im Falle einer Inanspruchnahme der Garantie seitens des Kunden.
| DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINERLEI VERPFLICHTUNGEN BEZÜGLICH DER FOLGENDEN FÄLLE UND LEHNT DIE DECKUNG FÜR DIE FOLGENDEN ASPEKTE AB: |
- Alle darüber hinausgehenden Verpflichtungen aufgrund eines Vertragsbruches oder einer Zuwiderhandlung gegen die Garantiebedingungen;
- Verpflichtungen jedweder Art bezüglich Schadenersatzforderungen aufgrund unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit und Gefährdungshaftung) oder auf rechtlichen Theorien bezüglich verkaufter Produkte oder geleisteter Dienstleistungen des Verkäufers beruhende Forderungen, sowie alle weiteren Tätigkeiten, Handlungen oder Unterlassungen, die sich hierauf beziehen, sowie
- Alle Folgeschäden, zufällige Schäden und Eventualschäden jedweder Art.
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Die Haftung der Firma ENERPAC beschränkt sich in allen Fällen auf den geleisteten Kaufpreis. Die Verpflichtung der Firma ENERPAC zum Schadenersatz kann diesen Kaufpreis keinesfalls überschreiten.
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Gültig ab dem 1. Juni 1997 |
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